Zustandsüberwachung nach EN 13084-1 Abs. 7 und EN1993-3-2/NA Anhang NA.F von Stahlschornsteinen und Zustandsüberwachung von Besteigeinrichtungen sowie der daran befestigten Steigschutzschiene.
Schornsteine müssen regelmäßig durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Auszug aus der DIN EN 13084 Absatz 7:
Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden.
Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektionen und Wartung zu beachten. Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen durchzuführen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung einbezogen werden. Über die Inspektionen ist ein Protokoll anzufertigen.
Problematik
Stahlschornsteine und Abgasanlagen können durch Umwelteinflüsse, aggressive Stoffe oder veränderte Betriebsbedingungen und mechanische Belastungen geschädigt werden, die Sicherheit gefährden oder die Anlage außer Betrieb setzen.
Die EN 1993-3-2 (alt: DIN V 4133) regelt die Überwachungsintervalle auf z. mindestens alle 2 Jahre, bei stark belasteten Anlagen auch öfter. Der Betreiber verpflichtet sich daher zur regelmäßigen Inspektion durch einen Sachkundigen, sowie das Protokollieren der Prüfungen.
Leistungsumfang
Zustandsüberwachung EN 1993-3-2, bestehend aus:
– Sichtkontrolle des Fundamentzustands
– Überprüfung der Verschraubung, Verankerung
– Überprüfung Tragrohr
– Prüfung hinsichtlich Korrosion und Sichtkontrolle des Materialzustands
– Schichtdickenmessung
– Ultraschall–Wanddickenmessung
– Blitzschutzsichtkontrolle
– Funktionsprüfung Reinigungen, Hinterlüftungen, Kondensatentwässerung
– Zustandsprüfung der Besteigeeinrichtung sowie der PSA
– Überprüfung von Schwingungsdämpfer, Kompensatoren, Messstutzen (wenn vorhanden)
– Anfertigung eines ausführlichen Zustandsbericht mit Fotodokumentation